Verwaltungsgerichtshof
22.11.2017
Ra 2015/06/0055
Steht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Teilabänderung eines Flächenwidmungsplanes auch nur ein Versagungsgrund nach Paragraph 75, Absatz eins, Slbg ROG 2009 entgegen, bedarf es grundsätzlich keines Eingehens mehr auf die weitere Beschwerdeargumentation vergleiche dazu auch VwGH 1.4.2008, 2007/06/0270).
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015060055.L02