Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/06/0055

Rechtssatz

Steht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Teilabänderung eines Flächenwidmungsplanes auch nur ein Versagungsgrund nach Paragraph 75, Absatz eins, Slbg ROG 2009 entgegen, bedarf es grundsätzlich keines Eingehens mehr auf die weitere Beschwerdeargumentation vergleiche dazu auch VwGH 1.4.2008, 2007/06/0270).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015060055.L02