Verwaltungsgerichtshof
29.03.2017
Ra 2015/05/0051
Bei sachverhaltsbezogenem Vorbringen der beschwerdeführenden Parteien ist vom VwG eine mündliche Verhandlung durchzuführen, dies sogar dann, wenn kein Antrag auf eine solche gestellt worden ist vergleiche zum Ganzen etwa das E vom 24. Jänner 2017, Ra 2015/05/0035, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015050051.L07