Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/05/0048

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Die Revisionswerberin hat kein im Baurecht begründetes subjektivöffentlich rechtliches Nachbarrecht, dass ihre Liegenschaft durch ein Bauvorhaben keine Abwertung erfährt. Mit dem Vorbringen, dass eine Abwertung ihrer Nachbarliegenschaft die Folge der Bauführung wäre, legt die Revisionswerberin somit keinen ihre subjektiven Rechte verletzenden Nachteil dar, sodass eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung aus diesem Grund auch nicht in Frage kommt vergleiche den hg. Beschluss vom 1. Februar 2013, Zl. AW 2013/05/0006).