Verwaltungsgerichtshof
29.09.2015
Ra 2015/05/0045
Durch die Abtragung eines Gebäudes geht ein vorhandener (oder allenfalls vermuteter) Konsens unter, und zwar auch dann, wenn einzelne Teile, die nicht mehr raumbildend sind, für eine Wiederverwendung erhalten bleiben (Hinweis B vom 23. Juni 2015, Ra 2015/05/0041).