Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/05/0045

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/05/0088 E 1. September 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Die Erlassung eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrages ist auch dann zulässig, wenn das Gebäude jahrelang unbeanstandet existierte (Hinweis E 26.4.1988, 87/05/0199).