Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/05/0041

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/06/0180 E 25. April 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die Abtragung oder Zerstörung eines Gebäudes geht der vorhandene Konsens unter. Dies vor allem auch dann, wenn nur einzelne Teile, die nicht mehr raumbildend sind, für eine Wiederverwendung erhalten bleiben (Hinweis E 17.12.1979, 1559/77, E 13.12.1990, 90/06/0008).