Verwaltungsgerichtshof
24.02.2016
Ro 2015/05/0012
Wurde im Bewilligungsbescheid dem Revisionswerber die beantragte Baubewilligung ausdrücklich unter Hinweis darauf erteilt, dass die Ausführung des Vorhabens (u.a.) nach Maßgabe der Sachverhaltsdarstellung (laut dem Bauverhandlungsprotokoll) und der Baubeschreibung - diese umfasst auch das vom Revisionswerber mit seinem Bauansuchen gemäß Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 6, Nö BauO 1996 vorgelegte Betriebskonzept - zu erfolgen habe, wurde damit (auch) das genannte Betriebskonzept wesentlicher Bestandteil der Baubewilligung und diese nur für den Zweck der in diesem Betriebskonzept beschriebenen landwirtschaftlichen Betriebsführung erteilt.
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015050012.J06