Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/04/0081

Rechtssatz

Ein Mängelbehebungsauftrag muss für den Unternehmer hinreichend klar und präzise sein (siehe zur hinreichenden Konkretisierung eines Mängelbehebungsauftrages im Zusammenhang mit Eignungsnachweisen für Subunternehmer das E vom 27. Mai 2009, 2007/04/0098).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015040081.L13