Verwaltungsgerichtshof
12.09.2016
Ra 2015/04/0081
Ein Mängelbehebungsauftrag muss für den Unternehmer hinreichend klar und präzise sein (siehe zur hinreichenden Konkretisierung eines Mängelbehebungsauftrages im Zusammenhang mit Eignungsnachweisen für Subunternehmer das E vom 27. Mai 2009, 2007/04/0098).
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015040081.L13