Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/04/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/16/0027 B 1. Juni 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Das Gesetz räumt gegen den - gemäß Paragraph 14, Absatz 2, VwGG durch den Berichter zu fassenden - Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel nicht ein.