Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.2016

Geschäftszahl

Ro 2015/04/0026

Rechtssatz

Der Standortgemeinde kommt im Verfahren betreffend die Frage der Parteistellung und der Beschwerdelegitimation des Nachbarn (im UVP-Feststellungsverfahren) gemäß Paragraph 21, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG nicht die Stellung als mitbeteiligte Partei zu. Der Antrag der Standortgemeinde auf Kostenersatz für die Einbringung der Revisionsbeantwortung war daher abzuweisen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015040026.J07