Verwaltungsgerichtshof
09.09.2015
Ro 2015/04/0013
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2015/04/0014
Artikel 2 d, Absatz 4, der RL 89/665 stellt eine Ausnahme von der als Regel ausgestalteten Unwirksamkeit eines Vertrages bei Vorliegen bestimmter Vergaberechtsverstöße dar. Diese Ausnahme ist entsprechend der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen vergleiche das Urteil in der Rs C-19/13, Rn. 39 f).
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015040013.J01