Verwaltungsgerichtshof
18.03.2015
Ra 2015/04/0013
Nichtstattgebung - vergaberechtliche Nachprüfung - Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung würde in einem Fall, in dem die Nichtigerklärung einer Auftraggeberentscheidung bekämpft wurde, die Fortführung des Verfahrens entgegen einer Nachprüfungsentscheidung der einzig unionsrechtlich geforderten Nachprüfungsinstanz ermöglichen, was dem vorläufigen Charakter der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und somit zwingenden öffentlichen Interessen widersprechen würde vergleiche zB die hg. Beschlüsse vom 11. Dezember 2014, Ra 2014/04/0045, und vom 28. Februar 2011, AW 2011/04/0003, mwN).