Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/04/0013

Rechtssatz

Nichtstattgebung - vergaberechtliche Nachprüfung - Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung würde in einem Fall, in dem die Nichtigerklärung einer Auftraggeberentscheidung bekämpft wurde, die Fortführung des Verfahrens entgegen einer Nachprüfungsentscheidung der einzig unionsrechtlich geforderten Nachprüfungsinstanz ermöglichen, was dem vorläufigen Charakter der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und somit zwingenden öffentlichen Interessen widersprechen würde vergleiche zB die hg. Beschlüsse vom 11. Dezember 2014, Ra 2014/04/0045, und vom 28. Februar 2011, AW 2011/04/0003, mwN).