Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/03/0039 E 26. März 2014 RS 1

(hier: das gilt auch für die Bejagung durch die Baujagd)

Stammrechtssatz

Von einem Jagdausübenden muss die jagdliche Fertigkeit erwartet werden, die Nachsuche nach Wild (auch Schwarzwild) auch in unwegsamem Gelände mit einer Jagdwaffe vorzunehmen, ohne eine Waffe der Kategorie B zu benötigen. Gleiches gilt für die Bejagung von Schwarzwild auch sonst (Hinweis E vom 6. September 2006, 2005/03/0065, und E vom 23. April 2008, 2006/03/0171).