Verwaltungsgerichtshof
31.01.2017
Ra 2015/03/0066
Liegt ein Beschwerdebegehren außerhalb der Sache des Beschwerdeverfahrens, ist die Beschwerde unzulässig und vom Verwaltungsgericht durch Beschluss zurückzuweisen vergleiche VwGH vom 30. Juni 2016, Ra 2016/11/0044, mwN).