Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0066

Rechtssatz

Liegt ein Beschwerdebegehren außerhalb der Sache des Beschwerdeverfahrens, ist die Beschwerde unzulässig und vom Verwaltungsgericht durch Beschluss zurückzuweisen vergleiche VwGH vom 30. Juni 2016, Ra 2016/11/0044, mwN).