Verwaltungsgerichtshof
01.09.2015
Ra 2015/03/0060
GRS wie 2013/03/0145 B 19. Dezember 2013 RS 3
Für die Beurteilung als Bescheid sind die objektiven Merkmale eines Schriftstückes maßgebend und nicht die subjektive Absicht der Behörde, von der das Schriftstück ausgegangen ist.