Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/03/0039 E 26. März 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Von einem Jagdausübenden muss die jagdliche Fertigkeit erwartet werden, die Nachsuche nach Wild (auch Schwarzwild) auch in unwegsamem Gelände mit einer Jagdwaffe vorzunehmen, ohne eine Waffe der Kategorie B zu benötigen. Gleiches gilt für die Bejagung von Schwarzwild auch sonst (Hinweis E vom 6. September 2006, 2005/03/0065, und E vom 23. April 2008, 2006/03/0171).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030027.L02