Der Lauf der Mängelbehebungsfrist wird durch die Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrages nicht unterbrochen (vgl etwa VwGH vom 13. Dezember 2012, 2012/16/0195).Der Lauf der Mängelbehebungsfrist wird durch die Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrages nicht unterbrochen vergleiche etwa VwGH vom 13. Dezember 2012, 2012/16/0195).