Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2016

Geschäftszahl

2015/03/0005

Rechtssatz

Der Lauf der Mängelbehebungsfrist wird durch die Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrages nicht unterbrochen vergleiche etwa VwGH vom 13. Dezember 2012, 2012/16/0195).