Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2015

Geschäftszahl

2015/03/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2015/03/0002 B 29. April 2015 RS 7

Stammrechtssatz

Rechtsmissbräuchliche Ablehnungen von Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes sind ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen und können im Falle ihrer Wiederholung ohne Bearbeitung zu den Akten genommen werden (Hinweis B vom 23. September 2009, 2009/03/0129).