Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/02/0148

Rechtssatz

Im Falle der Scheinkonkurrenz, also wenn der gesamte Unrechtsgehalt eines Deliktes von jenem eines anderen, ebenfalls verwirklichten in jeder Beziehung mitumfasst ist, ist es unzulässig, dem Täter ein und denselben Unwert mehrmals zuzurechnen.