Verwaltungsgerichtshof
11.05.2015
Ra 2015/02/0049
Ist die Revision als gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG absolut unzulässig zurückzuweisen, so ist es entbehrlich, die Revision wegen fehlender Einbringung durch einen Einvernehmensrechtsanwalt zur Verbesserung an den Revisionswerber zurückzustellen vergleiche B 17. April 2015, Ra 2015/02/0046).