Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/02/0049

Rechtssatz

Ist die Revision als gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG absolut unzulässig zurückzuweisen, so ist es entbehrlich, die Revision wegen fehlender Einbringung durch einen Einvernehmensrechtsanwalt zur Verbesserung an den Revisionswerber zurückzustellen vergleiche B 17. April 2015, Ra 2015/02/0046).