Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/01/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 2006/04/0033 B 29. Juni 2006 RS 1

(hier Nichtstattgebung - Angelegenheit nach dem AsylG 2005)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellungsbescheid nach dem BVergG - Bloß abstrakte, von konkreten Sachverhaltsumständen losgelöste (hypothetische) Möglichkeiten sind nach der hg. Rechtsprechung vergleiche die bei Mayer, B-VG, zu Paragraph 30, VwGG angeführte Judikatur) nicht geeignet, einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne der genannten Gesetzesbestimmung konkret darzulegen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/01/0017