Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.2016

Geschäftszahl

Ra 2014/20/0165

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/18/0237 B 19. November 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Die Asylbehörden haben in der Beweiswürdigung den realen Hintergrund der vom Asylwerber vorgetragenen Fluchtgeschichte in ihre Überlegungen einzubeziehen und die Glaubwürdigkeit seiner Behauptungen auch im Vergleich zur einschlägigen Berichtslage zu messen (Hinweis E vom 28. Jänner 2015, Ra 2014/18/0108, mwN).