Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2014

Geschäftszahl

Ra 2014/20/0002

Rechtssatz

Eine zum Zeitpunkt der Einbringung der Revision bestehende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung kann nachträglich wegfallen, wenn die Frage in einem anderen Verfahren vor dem VwGH geklärt wird.