Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/19/0171

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/19/0112 E 27. Jänner 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Die im Beschwerdeverfahren eingeräumte Möglichkeit, zum Inhalt der nunmehr herangezogenen Länderberichte und der zu treffenden Feststellungen schriftlich Stellung zu nehmen, kann die Durchführung einer Verhandlung in einem Fall, wo der Sachverhalt ergänzungsbedürftig geblieben ist, nicht ersetzen (Hinweis E vom 16. Dezember 2014, Ra 2014/19/0101).