Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/18/0153

Rechtssatz

Auch länger zurückliegende Ereignisse können asylrelevant sein, wenn sich der oder die Betroffene während eines bis zur Ausreise noch andauernden Aufenthalts im Land verstecken musste und sich dadurch der Verfolgung einstweilen entziehen konnte. Ab welcher Dauer Zweifel am Vorliegen wohlbegründeter Furcht begründet erscheinen, hängt vom Einzelfall ab (Hinweis E vom 17. März 2009, 2007/19/0459).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2014/18/0155

Ra 2014/18/0154