Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/18/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/20/0029 E 12. November 2014 RS 2

Stammrechtssatz

Geht das Verwaltungsgericht von den tragenden Erwägungen der verwaltungsbehördlichen Beweiswürdigung ab, liegt kein Fall iSd Paragraph 21, Absatz 7, BFA-VG 2014 vor, der ein Absehen von der beantragten Verhandlung rechtfertigte.