Verwaltungsgerichtshof
10.10.2016
Ro 2014/17/0139
GRS wie Ra 2014/01/0077 B 28. November 2014 RS 3
Bei der Behauptung der Rechtswidrigkeit des Inhaltes sowie der Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften handelt es sich nicht um die Geltendmachung eines Revisionspunktes, sondern um die Behauptung von Aufhebungsgründen (Hinweis B vom 5. Mai 2011, 2011/22/0093 mwN).