Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/16/0056

Rechtssatz

Mit dem angeführten Recht auf "Nichtvorschreibung nicht geschuldeter Abgaben" wird ein subjektives Recht nicht bestimmt bezeichnet vergleiche etwa das erwähnte hg. Erkenntnis vom 27. Mai 2014 und das hg. Erkenntnis vom 15. Dezember 2010, 2007/13/0064, sowie die hg. Beschlüsse vom 24. September 2009, 2009/16/0066, vom 28. Februar 2008, 2007/16/0229, und vom 26. Jänner 2006, 2005/16/0272).