Verwaltungsgerichtshof
27.05.2014
Ro 2014/16/0052
Mit dem in Ausführung des Beschwerdepunktes (Revisionspunktes) geltend gemachten Recht "auf betragsmäßig richtige Festsetzung der Getränkeabgaben für den Zeitraum ..." wird ein subjektives Recht nicht bestimmt bezeichnet vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 17. November 2010, 2007/13/0153, und vom 15. Dezember 2010, 2007/13/0077, jeweils mwN).