Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/16/0052

Rechtssatz

Mit dem in Ausführung des Beschwerdepunktes (Revisionspunktes) geltend gemachten Recht "auf betragsmäßig richtige Festsetzung der Getränkeabgaben für den Zeitraum ..." wird ein subjektives Recht nicht bestimmt bezeichnet vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 17. November 2010, 2007/13/0153, und vom 15. Dezember 2010, 2007/13/0077, jeweils mwN).