Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/15/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/13/0175 E 22. März 2000 VwSlg 7488 F/2000 RS 6

Stammrechtssatz

Was der Kapitalgesellschaft im Wege einer Einlage, also societatis causa zugewendet wird, führt bei ihr nicht zur Ertragsbesteuerung, beim Gesellschafter aber zu Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Einlagenrückzahlungen sind das Gegenstück, der contrarius actus zu Einlageleistungen der Gesellschafter. Kapitalrückzahlungen sind bei der Gesellschaft nichtsteuerbare Vermögensabflüsse und bewirken beim Gesellschafter eine Minderung der auf die Beteiligung aktivierten Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten (Hinweis Pokorny, in FS-Bauer, 251; Hinweis Beiser, SWK 1996, A 339).