Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.2017

Geschäftszahl

Ra 2014/13/0029

Rechtssatz

Maßgeblich dafür, in welchem Wirtschaftsjahr der Veräußerungserlös der von jemandem (Gewinnermittlung nach Paragraph 5, EStG 1988) verkauften Liegenschaft bilanzsteuerlich zu erfassen ist, ist der Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Liegenschaft vergleiche z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. März 2003, 97/13/0052, VwSlg 7804 F/2003).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2014130029.L01