Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2017

Geschäftszahl

Ra 2014/13/0028

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/13/0024 B 21. September 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Eine im Einzelfall vorgenommene, nicht als grob fehlerhaft erkennbare Beweiswürdigung wirft im Allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG auf vergleiche den Beschluss vom 30. Juni 2015, Ra 2015/15/0028, mwN).