Verwaltungsgerichtshof
22.07.2015
Ra 2014/13/0006
Ein Verweis auf das Vorbringen im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oder im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde vermag die erforderliche gesonderte Darlegung in der Revision nicht zu ersetzen vergleiche den Beschluss vom 27. November 2014, Ra 2014/03/0041, mwN).