Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.07.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/13/0006

Rechtssatz

Ein Verweis auf das Vorbringen im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oder im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde vermag die erforderliche gesonderte Darlegung in der Revision nicht zu ersetzen vergleiche den Beschluss vom 27. November 2014, Ra 2014/03/0041, mwN).