Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/12/0029

Rechtssatz

Eine erst später erfolgte Betrauung mit A2-wertigen Aufgaben könnte auch dann, wenn sie nach Maßgabe eines Dienstauftrages zu überwiegen hätten, durch bloße Weisung keinen Entzug eines bereits wirksam auf Dauer zugewiesenen A1-wertigen Arbeitsplatzes bewirken.