Verwaltungsgerichtshof
21.01.2015
Ro 2014/12/0029
Eine erst später erfolgte Betrauung mit A2-wertigen Aufgaben könnte auch dann, wenn sie nach Maßgabe eines Dienstauftrages zu überwiegen hätten, durch bloße Weisung keinen Entzug eines bereits wirksam auf Dauer zugewiesenen A1-wertigen Arbeitsplatzes bewirken.