Verwaltungsgerichtshof
11.10.2016
Ro 2014/11/0056
Da zwei parallel gestellte Vorabfeststellungsanträge gemäß Paragraph 10 a, Slbg KAG 2000 einander im Hinblick auf die Bedarfslage nicht ausschließen, ist die vorliegende Konstellation nicht mit den Fällen nach dem Apothekengesetz vergleichbar, in denen der VwGH ausgesprochen hat, dass zwischen mehreren Bewerbern eine Verfahrensgemeinschaft besteht (Hinweis E vom 21. Mai 2012, 2009/10/0078 mwN).