Verwaltungsgerichtshof
21.01.2015
Ro 2014/10/0115
Ein in einer Tagesstätte gewährtes Mittagessen ist ein Sachbezug, der bei der Gewährung von Mindestsicherung zu berücksichtigen ist. Ein Mittagessen ist keine pflegebezogene Leistung, da bei einem Mittagessen der Ernährungs- und nicht der Pflegezweck der Sinn der Leistung ist.