Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/10/0115

Rechtssatz

Unter Leistungen Dritter iSd Paragraph 8, Absatz eins, NÖ MSG 2010 ist faktische Hilfe zu verstehen. Damit sind grundsätzlich alle Maßnahmen erfasst, durch die eine zumindest teilweise Deckung von Bedürfnissen im Rahmen der materiellen Existenzsicherung möglich ist.