Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/10/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/04/0003 B 29. April 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Eine die Zulässigkeit der Revision begründende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn die Entscheidung über die Revision von der Lösung dieser Rechtsfrage abhängt (Hinweis B vom 25. März 2014, Ra 2014/04/0001).