Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/10/0103

Rechtssatz

Das VwG hat die dem Lebensgefährten der Hilfesuchenden gewährten Taggelder - mangels konkreter Anhaltspunkte für eine Anrechnung zu einem größeren bzw. kleineren Teil - zu Recht nur zur Hälfte als Einkommen berücksichtigt. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 23. Mai 2012, 2009/22/0168, die ständige Judikatur der ordentlichen Gerichte zum Unterhaltsrecht auf die Frage der Tragfähigkeit einer Haftungserklärung für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung übertragen. Diese Judikatur ist auch auf die Berechnung von Mindestsicherungsleistungen übertragbar.