Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/10/0103

Rechtssatz

Die in der Auflistung des Paragraph 6, Absatz eins, Tir MSG 2010 nicht enthaltenen Kreditrückzahlungen sind - auch wenn der Kredit für die Wohnungsbeschaffung aufgenommen wurde - nicht durch Leistungen zur Deckung des Wohnbedarfs abzugelten. Da die genannte gesetzliche Bestimmung ausdrücklich auf tatsächlich nachgewiesene Kosten abstellt, ist es auch nicht rechtens, tatsächlich nicht geleistete fiktive Mietkosten zu berücksichtigen.