Verwaltungsgerichtshof
24.06.2015
Ro 2014/10/0103
Die in der Auflistung des Paragraph 6, Absatz eins, Tir MSG 2010 nicht enthaltenen Kreditrückzahlungen sind - auch wenn der Kredit für die Wohnungsbeschaffung aufgenommen wurde - nicht durch Leistungen zur Deckung des Wohnbedarfs abzugelten. Da die genannte gesetzliche Bestimmung ausdrücklich auf tatsächlich nachgewiesene Kosten abstellt, ist es auch nicht rechtens, tatsächlich nicht geleistete fiktive Mietkosten zu berücksichtigen.