Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/10/0087

Rechtssatz

Soweit der Revisionswerber in einem Verfahren betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Erlassung und Rückerstattung des Studienbeitrages vorbringt, er sei außerstande gewesen, einen Einkommensteuerbescheid für dieses Jahr vorzulegen, weil sein Einkommensteuerverfahren für dieses Jahr noch nicht abgeschlossen gewesen sei, ist darauf hinzuweisen, dass es ihm frei gestanden wäre, bei der Erstbehörde einen Antrag auf Erstreckung der Frist zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides zu stellen.