Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/10/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/10/0184 E 19. Februar 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Wird mit einem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Inanspruchnahme durch Erwerbstätigkeit ein Einkommensteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht, nicht vorgelegt, so stellt dies einen gemäß Paragraph 13, Absatz 3, AVG verbesserungsfähigen Mangel dar.