Verwaltungsgerichtshof
12.08.2014
Ro 2014/10/0087
GRS wie 2013/10/0184 E 19. Februar 2014 RS 1
Wird mit einem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Inanspruchnahme durch Erwerbstätigkeit ein Einkommensteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht, nicht vorgelegt, so stellt dies einen gemäß Paragraph 13, Absatz 3, AVG verbesserungsfähigen Mangel dar.