Verwaltungsgerichtshof
21.12.2016
Ro 2014/10/0047
GRS wie 2011/10/0088 E 21. Mai 2012 RS 1
Bei einer Feststellungsfläche, die im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit Wald steht, der an die Feststellungsfläche angrenzt, kommt es gerade nicht darauf an, ob die Feststellungsfläche selbst das erforderliche Mindestmaß iSd Paragraph eins a, ForstG 1975 aufweist oder nicht; vielmehr ist die unmittelbar räumlich zusammenhängende Bestockung auf angrenzenden Grundstücken in die Beurteilung mit einzubeziehen vergleiche E 19. Dezember 1994, 91/10/0166).