Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2017

Geschäftszahl

Ra 2014/10/0037

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/10/0097 E 24. Oktober 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Ein forstpolizeilicher Auftrag nach Paragraph 172, Absatz 6, Litera a, ForstG 1975 hat zur Voraussetzung, daß es sich bei der betreffenden Fläche um Wald iSd ForstG 1975 handelt. Ist in bezug auf diese Fläche eine Rodungsbewilligung erlassen worden, so kann die Voraussetzung der Waldeigenschaft nur dann zutreffen, wenn die Rodungsbewilligung erloschen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2014100037.L02