Verwaltungsgerichtshof
24.03.2015
Ro 2014/09/0066
Im Streit um eine Parteistellung ist die Anrufung des VwGH im Hinblick auf die Möglichkeit zulässig, dass der Revisionswerber im Fall des tatsächlichen Bestehens eines subjektiven Rechtes in einem Recht verletzt wäre vergleiche zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, E 24. April 2014, 2012/06/0019). Dies gilt auch hinsichtlich der Revisionsbefugnis nach Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2015/09/0005 E 20. Mai 2015
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014090066.J01