Verwaltungsgerichtshof
05.11.2014
Ro 2014/09/0050
Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff. Grundlage für die rechtliche Würdigung ist ein ausreichend erhobener Sachverhalt. Dabei ist nach Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG dessen wahrer wirtschaftlicher Gehalt maßgebend vergleiche E 17. November 2004, 2003/09/0025).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2014/09/0051 E 5. November 2014