Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/09/0050

Rechtssatz

Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff. Grundlage für die rechtliche Würdigung ist ein ausreichend erhobener Sachverhalt. Dabei ist nach Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG dessen wahrer wirtschaftlicher Gehalt maßgebend vergleiche E 17. November 2004, 2003/09/0025).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ro 2014/09/0051 E 5. November 2014