Verwaltungsgerichtshof
21.04.2015
Ra 2014/09/0042
Für den Einleitungsbeschluss nach Paragraph 123, BDG 1979 (auch) in der Fassung Dienstrechts-Novelle 2011 geht es um die Klärung genügender Verdachtsgründe, welche die Annahme eines ausreichenden Verdachtes einer konkreten Dienstpflichtverletzung rechtfertigen, nicht jedoch darum, ob der Beamte eine solche Dienstpflichtverletzung tatsächlich schuldhaft begangen hat vergleiche E 17. Februar 2015, Ra 2014/09/0007).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2015/09/0010
Ra 2015/09/0001