Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/09/0042

Rechtssatz

Für den Einleitungsbeschluss nach Paragraph 123, BDG 1979 (auch) in der Fassung Dienstrechts-Novelle 2011 geht es um die Klärung genügender Verdachtsgründe, welche die Annahme eines ausreichenden Verdachtes einer konkreten Dienstpflichtverletzung rechtfertigen, nicht jedoch darum, ob der Beamte eine solche Dienstpflichtverletzung tatsächlich schuldhaft begangen hat vergleiche E 17. Februar 2015, Ra 2014/09/0007).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/09/0010

Ra 2015/09/0001