Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/09/0007

Rechtssatz

Bei Erlassung eines Einleitungsbeschlusses gegen einen österreichischen Beamten ohne Auslandsbezug besteht kein unionsrechtlicher Sachverhalt, weshalb die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) daher nicht zur Anwendung kommt vergleiche B 9. September 2014, Ra 2014/09/0017).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2014/09/0008

Ra 2014/09/0035

Ra 2014/09/0023