Verwaltungsgerichtshof
17.02.2015
Ra 2014/09/0007
Bei Erlassung eines Einleitungsbeschlusses gegen einen österreichischen Beamten ohne Auslandsbezug besteht kein unionsrechtlicher Sachverhalt, weshalb die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) daher nicht zur Anwendung kommt vergleiche B 9. September 2014, Ra 2014/09/0017).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2014/09/0008
Ra 2014/09/0035
Ra 2014/09/0023