Verwaltungsgerichtshof
09.06.2015
Ra 2014/08/0069
Arbeitgeber, die den Vorschriften des BUAG unterliegen, sind jene Personen, auf deren Rechnung und Gefahr vergleiche Paragraph 35, Absatz eins, ASVG) Betriebe (Unternehmungen) iSd Paragraph 2, Absatz eins und 2 geführt werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2014/08/0070