Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2014

Geschäftszahl

Ra 2014/08/0009

Rechtssatz

Die Darstellung der Amtssignatur (Paragraph 19, Absatz 3, E-GovG) ersetzt nicht die Genehmigung, vielmehr ist darin lediglich die Urheberschaft der Behörde dokumentiert.